So funktioniert's

Die monatlichen Beiträge der Mitglieder werden auf ein Gemeinschaftskonto einbezahlt. Die zur Verfügung stehende Geldmenge wird im Umlageverfahren an diejenigen Mitglieder ausbezahlt, deren Vorhaben angenommen wurde. Möchte ein Mitglied Ting-Geld beziehen, wird das Vorhaben von anderen Mitgliedern (Prüfer:innen) entlang von drei Kriterien geprüft, angenommen oder abgelehnt. Jedes Mitglied kann auf freiwilliger Basis mitentscheiden.

Play

Das Umlageverfahren läuft über vier Konti. Die ersten drei Beiträge aller Mitglieder werden auf das Rücklagenkonto verschoben, um bewilligtes Ting-Geld in jedem Fall auszahlen zu können. Monatliche Überschüsse, Defizite und Spenden werden in die Liquidität überführt, um das System auch bei einer hohen Fluktuation stabil zu halten. Das monatlich angesammelte Geld im Gemeinschaftskonto wird im darauf folgenden Monat als Ting-Einkommen an Mitglieder in Weiterentwicklung ausbezahlt. Mit den erhobenen Gebühren werden laufende Verwaltungskosten gedeckt.

Schematische Darstellung des Ting Umlageverfahrens

Kriterien

Das Vorhaben soll:

  1. auf den eigenen Lebensweg einzahlen
  2. einen Mehrwert für die Gesellschaft (SDGs) enthalten
  3. gesetzeskonform sein

Bedingungen

Eine Eingabe kann eingereicht werden:

  1. nach min. 6 Monaten Mitgliedschaft und mind. 6 einbezahlten Beiträgen
  2. nachdem die “Starter-Toolbox” durchgearbeitet wurde
  3. wenn min. 1. SDG (Sustainable Development Goal) dem Vorhaben zugeordnet werden kann

Prüfung

  1. Die anonymisierte Eingabe wird via Webformular eingereicht und von freiwilligen Prüfer:innen bewertet
  2. Diese vergeben Punkte, Kommentieren und markieren Antworten wenn nötig als “unklar”

Entscheid

  1. Ein Vorhaben wird angenommen, wenn min. ⅔ der Gesamtpunktzahl und nicht mehr als 50% der Kriterien als «unklar» markiert wurden
  2. Wenn ein Vorhaben abgelehnt wird, kann eine erneute Eingabe eingereicht oder die bereits einbezahlten Beiträge dafür verwendet werden

Auszahlung

  1. Die Auszahlung erfolgt in der Reihenfolge der bewilligten Eingaben
  2. Die Überweisung wird am 7. jeden Monats (Arbeitstag) getätigt
  3. Maximal werden 6 Monate Ting-Geld ausbezahlt
  4. Die Dauer der Mitgliedschaft entscheidet über die maximale Höhe des Ting-Geldes. Im 1. Jahr max. CHF 2'000/Mt., im 2. Jahr max. CHF 2'250/Mt. ab dem 3. Jahr max. CHF 2'500/ Mt.

Wichtige Hinweise

Ting ist keine Lösung für unmittelbare Notsituationen oder finanzielle Engpässe. Gemäss AGB (Allgemeine Nutzungsbedingungen) ist es missbräuchlich, unmittelbar nach Bezug von Ting-Geld  eine Kündigung einzureichen. Fehlbeiträge werden eingefordert.

 

Pionierprojekte gehen neue Wege, gestalten die Zukunft aktiv mit. Uns ist bewusst, dass Ting nicht mit einem Satz erklärt ist. Bleib neugierig, kritisch, ehrlich und melde dich mit deinen Fragen. So entwickeln wir uns weiter. 💚

Die wichtigsten FAQs