So funktioniert's
Die monatlichen Beiträge der Mitglieder werden auf ein Gemeinschaftskonto einbezahlt. Die zur Verfügung stehende Geldmenge wird im Umlageverfahren an diejenigen Mitglieder ausbezahlt, deren Vorhaben angenommen wurde. Möchte ein Mitglied Ting-Geld beziehen, wird das Vorhaben von anderen Mitgliedern (Prüfer:innen) entlang von drei Kriterien geprüft, angenommen oder abgelehnt. Jedes Mitglied kann auf freiwilliger Basis mitentscheiden.
Das Umlageverfahren läuft über vier Konti. Die ersten drei Beiträge aller Mitglieder werden auf das Rücklagenkonto verschoben, um bewilligtes Ting-Geld in jedem Fall auszahlen zu können. Monatliche Überschüsse, Defizite und Spenden werden in die Liquidität überführt, um das System auch bei einer hohen Fluktuation stabil zu halten. Das monatlich angesammelte Geld im Gemeinschaftskonto wird im darauf folgenden Monat als Ting-Einkommen an Mitglieder in Weiterentwicklung ausbezahlt. Mit den erhobenen Gebühren werden laufende Verwaltungskosten gedeckt.

Kriterien
Das Vorhaben soll:
- auf den eigenen Lebensweg einzahlen
- einen Mehrwert für die Gesellschaft (SDGs) enthalten
- gesetzeskonform sein
Bedingungen
Eine Eingabe kann eingereicht werden:
- nach min. 6 Monaten Mitgliedschaft und mind. 6 einbezahlten Beiträgen
- nachdem die “Starter-Toolbox” durchgearbeitet wurde
- wenn min. 1. SDG (Sustainable Development Goal) dem Vorhaben zugeordnet werden kann
Prüfung
- Die anonymisierte Eingabe wird via Webformular eingereicht und von freiwilligen Prüfer:innen bewertet
- Diese vergeben Punkte, Kommentieren und markieren Antworten wenn nötig als “unklar”
Entscheid
- Ein Vorhaben wird angenommen, wenn min. ⅔ der Gesamtpunktzahl und nicht mehr als 50% der Kriterien als «unklar» markiert wurden
- Wenn ein Vorhaben abgelehnt wird, kann eine erneute Eingabe eingereicht oder die bereits einbezahlten Beiträge dafür verwendet werden
Auszahlung
- Die Auszahlung erfolgt in der Reihenfolge der bewilligten Eingaben
- Die Überweisung wird am 7. jeden Monats (Arbeitstag) getätigt
- Maximal werden 6 Monate Ting-Geld ausbezahlt
- Die Dauer der Mitgliedschaft entscheidet über die maximale Höhe des Ting-Geldes. Im 1. Jahr max. CHF 2'000/Mt., im 2. Jahr max. CHF 2'250/Mt. ab dem 3. Jahr max. CHF 2'500/ Mt.
Wichtige Hinweise
Ting ist keine Lösung für unmittelbare Notsituationen oder finanzielle Engpässe. Gemäss AGB (Allgemeine Nutzungsbedingungen) ist es missbräuchlich, unmittelbar nach Bezug von Ting-Geld eine Kündigung einzureichen. Fehlbeiträge werden eingefordert.
Pionierprojekte gehen neue Wege, gestalten die Zukunft aktiv mit. Uns ist bewusst, dass Ting nicht mit einem Satz erklärt ist. Bleib neugierig, kritisch, ehrlich und melde dich mit deinen Fragen. So entwickeln wir uns weiter. 💚
Die wichtigsten FAQs
Es gibt drei Mitgliedschaftsformen bei Ting.
- Enable: investieren vertrauensvoll in die Potenziale anderer Menschen und tragen ohne Gegenleistung zur Umverteilung von Geld bei.
Beitragshöhe: Ab CHF 10 monatlich, keine Obergrenze. Keine Kündigungsfrist.
- Boost: investieren vertrauensvoll in die Potenziale anderer Menschen. Sie können bei Bedarf selbst bis zu drei Monate Ting-Geld beziehen.
Beitragshöhe: Ab CHF 75 monatlich, keine Obergrenze. Drei Monate Kündigungsfrist.
- Transform: investieren vertrauensvoll in die Potenziale anderer Menschen. Sie können bei Bedarf selbst bis zu sechs Monate Ting-Geld beziehen.
Beitragshöhe: Ab CHF 150 monatlich, keine Obergrenze. Drei Monate Kündigungsfrist.
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Ein Mitglied kann jederzeit seine gewählte Mitgliedschaft upgraden, sofern der Minimalbeitrag der neuen Mitgliedschaft eingehalten wird.
Damit als Transform- oder Boost-Mitglied eine Eingabe eingereicht werden kann, müssen nach dem Upgrade mind. 6 Monate und 6 Zahlungen à mind. CHF 150 (Transform) bzw. CHF 75.- (Boost) getätigt werden.
Ein Mitglied kann jederzeit seine gewählte Mitgliedschaft downgraden, sofern aktuell kein Vorhaben eingereicht, bewilligt oder von Ting-Geld finanziert wird.
Ein downgrade auf eine Enable-Mitgliedschaft erfolgt unter der Einhaltung der 3-monatigen Kündigungsfrist.
Ja, drei Monate für Boost- und Transform-Mitgliedschaften.
Für die Enable-Mitgliedschaft besteht keine Kündigungsfrist.
- Enable: Ab CHF 10 monatlich, keine Obergrenze. Keine Kündigungsfrist.
- Boost: Ab CHF 75 monatlich, keine Obergrenze. Drei Monate Kündigungsfrist. In Ausnahmefällen gewähren wir einen reduzierten Mindestbeitrag von CHF 50.-/Monat über eine befristete Laufzeit.
- Transform: Ab CHF 150 monatlich, keine Obergrenze. Drei Monate Kündigungsfrist. In Ausnahmefällen gewähren wir einen reduzierten Mindestbeitrag von CHF 100.-/Monat über eine befristete Laufzeit.
Deine Mitgliederbeiträge kannst du per Banküberweisung (Dauerauftrag) und mit Kreditkarte (Stripe.Inc) bezahlen.
Angaben für den Dauerauftrag:
IBAN: CH14 0839 0034 2546 1000 6
Begünstigter: Verein Grundeinkommen, Gerbergasse 30, 4001 Basel
Clearing-Nr.: 8390
Dauerauftrag: Monatlich, spätestens bis zum 28. vor Feiertag